Information zur noch unklaren Situation der Uebernahme der Kosten durch die Grundversicherung.
Solothurn, Mai 2022
Liebe Klientinnen und Klienten
Wie Sie vielleicht erfahren haben, soll die Psychologische Psychotherapie per 1. Juli in die Grundversicherung aufgenommen werden. Allerdings sind inzwischen die Tarifverhandlungen gescheitert – es ist etwas unklar wie sich die Situation entwickeln wird.
Ich habe grundsätzlich die Anerkennung, die notwendige ZSR Nummer bekommen. Ich weiss noch nicht, ob ich über die Grundversicherung abrechnen werde – es kommt auf den Tarif an.
(Die weiteren Bedingungen sind auch etwas „unangenehm“ – es wird eine Überweisung des Hausarztes brauchen für 15 Sitzungen, danach Bericht an den Hausarzt und er kann weitere 15 Sitzungen bewilligen, danach braucht es einen Bericht an einen Psychiater, der eine weitere Behandlung bewilligen kann. Ob ich mich (in meinem Alter) noch einem solchem Regime und bürokratischen Aufwand unterwerfen will, ist mir noch nicht klar.
Deshalb bitte ich Sie sich unbedingt bei Ihrer Zusatzversicherung zu erkundigen bis wann Ihre Zusatzversicherung die Anteile an die Behandlungskosten übernehmen wird. (Es ist unklar ob die Zusatzversicherungen weiterhin (nach dem 1. Juli) einen Teil der Behandlungskosten übernehmen wird.
Bis die Situation geklärt ist, werde ich keine neuen KlientInnen annehmen.